ArbeitsPsychologie

Mehr Rücksicht auf Ihr Wohlbefinden.

Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper – der Weg zu ganzheitlichem Wohlbefinden umfasst sowohl den Körper, als auch den Geist, also unsere Psyche.

Wir fokussieren zumeist auf den Körper, denn durch richtige Sitzhaltung, optimale Licht- und Raumverhältnisse und ausreichend Bewegung kann bereits viel für das Wohlbefinden getan werden. Trotzdem gibt es auch Bedürfnisse unseres ‚Geistes’, die wesentlich sind für ein umfassendes Wohlfühlen. Diese psychischen Bedürfnisse umfassen etwa

  • das Gefühl einer inneren Balance, um den täglichen Herausforderungen kraftvoll begegnen zu können
  • das Gefühl der Sicherheit, um sich am Arbeitsplatz authentisch als der    Mensch wohl zu fühlen, der ich bin
  • das Gefühl, in einem Kreis von Kollegen Halt und soziale Unterstützung zu finden.

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Um diese und weitere psychische Grundbedürfnisse erfüllen zu können, ist es notwendig, selbst zu erkennen, wo jeder einzelne ansetzen und etwas verändern kann. Als Betriebswirtin, Arbeitspsychologin, Mediatorin und Coach mit langjähriger Erfahrung in der Privatwirtschaft setze ich beim Menschen selbst an, und zwar durch

  • Aufklärung über Grundbedürfnisse und psychische Belastungen am Arbeitsplatz
  • Gruppengespräche zur gemeinsamen Lösungsfindung und Prozessoptimierung von Teams und Abteilungen
  • Einzelgespräche mit Interessierten, die eine individuelle Lösung finden möchten.

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Ein Auszug aus meinen Angeboten – jedes abgestimmt auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens:

  • Vorträge: z.B. Stress am Arbeitsplatz, Motivation, Konfliktmanagement
  • Workshops: z.B. Stressmanagement, Burnoutprävention, Mitarbeitermotivation, Veränderungsprozesse
  • Schulungen / Seminare für Mitarbeiter, Führungskräfte zu allen arbeits- und organisationspsychologischen Themen
  • Burnoutprävention: Erhebung des Bedarfs, Erarbeitung von Maßnahmen in Gruppen, Aufklärung in Vorträgen
  • Betriebliche Gesundheitsvorsorge: Konzeption, Planung, Umsetzung und Evaluation von Projekten zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
  • Mediation bzw. Konfliktmanagementtraining
  • Entspannungstraining
  • Gestaltung der Arbeitsumgebung
  • Teambildung
  • Erhebung psychischer Belastungen und Unterstützung bei deren Bewältigung
  • Personalentwicklung, Organisationsentwicklung
  • Vereinbarung eines Stundenkontingentes für die (arbeits-)psychologische Unterstützung Ihrer Mitarbeiter im Einzelkontakt und bei Bedarf
  • WirtschaftsCoaching
  • Supervision
  • Kundenzufriedenheitserhebung (SOLL – IST Analyse)
  • Notfallpsychologische Betreuung
  • Analyse von gesundheitsfördernden Potenzialen im Unternehmen

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Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG – BGBl. Nr. 450/94 in der Fassung BGBl. I Nr. 70/99) hat den Einsatz von Arbeitspsychologen im Zuge der Präventivdienste empfohlen:

82a Abs. 5 ASchG „Der Arbeitgeber hat pro Kalenderjahr die Sicherheitsfachkräfte im Ausmaß von mindestens 40 v.H. und die Arbeitsmediziner im Ausmaß von mindestens 35 v.H. der gemäß Abs. 2 und 3 ermittelten Präventionszeit zu beschäftigen. Zumindest im Ausmaß der restlichen 25 v.H. der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation gemäß § 76 Abs. 3 bzw. § 81 Abs. 3 beizuziehende sonstige Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, oder die Sicherheitsfachkräfte und/oder die Arbeitsmediziner zu beschäftigen“