Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen
- Beschäftigte ohne arbeitsbedingte Belastungen weisen nur 0,8 Tage krankheitsbedingter Arbeitsausfälle auf – 3,3 Ausfallstage bei arbeitsbedingten psychische Belastungen – knapp 6 Ausfallstage beim Zusammentreffen psychischer und physischer Belastungen.
- 32 Prozent aller Neuzugänge in die Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen erfolgt aus psychischen Gründen.
- Krankenstände aufgrund arbeitsbedingter psychischer Belastungen dauern länger und die gesamtwirtschaftlichen Kosten belaufen sich auf rund 3, 3 Milliarden Euro jährlich.
(aus: Portal der Arbeiterkammer: Psychische Krankmacher)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rücken immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit, daher wurde das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz per 01.01.2013 novelliert. Jedes Unternehmen ist nun verpflichtet, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu er- und beheben.
Durch die Evaluierung von möglichen Belastungen und das Erarbeiten von gemeinsamen Lösungsansätzen mit Ihren Führungskräften und Mitarbeitern werden Maßnahmen definiert, um Belastungen zu vermeiden und somit die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten.
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Mein Angebot als zertifizierte Arbeitspsychologin und Unternehmensberaterin:
- + Vorbereitung der Evaluierung: kennenlernen, abstimmen, analysieren, planen, informieren
- + Durchführung der Evaluierung: Verfahren bzw. Fragebogen auswählen und durchführen, auswerten, präsentieren
- + Maßnahmen erarbeiten: Workshops organisieren und moderieren, Ergebnisse sammeln, Maßnahmen festlegen, konkrete Umsetzung mit Führung abstimmen und terminieren, dokumentieren
- + Wirkungskontrolle: Veränderungen erheben, Verbesserungen benennen (ROI), Ergebnisse aufzeigen
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Wesentlich bei einer Evaluierung ist die Berücksichtigung der 4 Belastungsdimensionen
- Arbeitsorganisation
- Arbeitsaufgaben
- Arbeitsabläufe
- Umgebung und Physikalische Bedingungen
Ziel dieser Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ist das Erarbeiten von Maßnahmen, die
- korrektiv
- präventiv
- prospektiv
wirken können, um kurz-, mittel- und langfristig gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter zu schaffen.
Wesentlich dabei ist die Einbeziehung aller betrieblichen Ebenen und die konkrete Umsetzung der Maßnahmen, um für die Mitarbeiter Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Beeinträchtigungen durch psychische Belastungen und dadurch Krankenstände vermeiden helfen und ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem sich Menschen wohlfühlen, und somit auch zum Wohlergehen des Unternehmens beitragen.
Basis für diese Erhebungen und das Erarbeiten von Verbesserungen ist
- die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes per 01.01.2013
- der Leitfaden des Zentralarbeitsinspektorats
- ÖNORM EN ISO 10075-1, 10075-2, 10075-3
Zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen verwende ich verschiedenste Instrumente, die je nach Firmengröße von Gruppengesprächen bis hin zur arbeitspsychologischen Testung reichen.
Siehe auch die Anforderungen des Arbeitsinspektorats bezüglich der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen:
Arbeitsinspektorat: Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen
Merkblatt Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen bmask
Ministerialentwurf zur Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetztes
Zu Art. 1 (Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes)
I. Allgemeiner Teil
1. Zur stärkeren Betonung der Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz:
In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Störungen und Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magenbeschwerden, Schlafstörungen, Diabetes. Immer mehr Personen müssen aufgrund psychischer Belastungen krankheitsbedingt die Frühpension antreten. Dies verursacht viel menschliches Leid, aber auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten. Die Ursachen psychischer (Fehl)Belastungen sind häufig:
- Zunehmender Leistungs- und Konkurrenzdruck,
- Arbeitsverdichtung, unangemessener Zeit- und Termindruck,
- unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge,
- Informationsmangel oder –überflutung,
- knappe Personalbemessung,
- Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,
- häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust,
- fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten,
- isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten.
Das ASchG sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber/innen bei der Präventivbetreuung neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation, sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, zu beschäftigen haben. Diese Regelung soll aufgrund einer entsprechenden Einigung der Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen dadurch ergänzt werden, dass zum einen an mehreren Stellen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Prävention auch arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont wird und zum anderen die Arbeits- und Organisationspsycholog/innen als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beizuziehende Fachleute ausdrücklich genannt werden. Begleitend ist eine Änderung der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten, BGBl. 664/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 277/2003, vorgesehen, mit der die Arbeits- und Organisationspsychologie auch verstärkt in die Ausbildung der Arbeitsmediziner/innen integriert werden soll.
Das Tätigkeitsgebiet der Arbeits- und Organisationspsychologie befasst sich mit den psychologischen Faktoren arbeitender Menschen in Organisationen. Die Arbeits- und Organisationspsychologie beobachtet und analysiert Arbeitsbedingungen und Arbeitsaufgaben und die Ressourcen der arbeitenden Menschen. Die Arbeits- und Organisationspsycholog/innen sind daher nicht etwa für individuelle psychologische Betreuungsleistungen (Therapie oder Coaching) von Einzelpersonen heranzuziehen, sondern primär zur Mitwirkung an der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, bei der Festlegung der Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefährdungen sowie bei der Aktualisierung dieser Evaluierung.