Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rücken immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit, daher wurde das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz per 01.01.2013 novelliert.
Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, das Potential Ihrer Mitarbeiter zu nützen und gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erheben, zu erarbeiten und umzusetzen.